Website nutzt nur technische Cookies

Elektromobilität mit Fehlstart

Die erste Erfahrung bei der Elektromobilität machte ich mit dem BMW 225xe, dieser war bereits ein Facelift-Modell. Die Erfahrung machte ich nicht nur beim Energiesparen. Ein Plug-in Hybrid hat auch bei der Zulassung über den Verlauf mit seiner Eigenheit den Fehlstart geprägt.

Das Interesse bestand bei mir schon länger. Erst nach reichlicher Überlegung hatte ich den Entschluss zum Start in die Elektromobilität mit einem BMW Plug-in Hybrid gefasst. Bei der Zulassungsstelle wurde dazu wohl nicht so viel überlegt. Mit einem BMW iX3 hätte ich mich dabei nicht aufgeregt.

Der Einstieg in die Elektromobilität begann im März 2019 mit diesem Plug-in Hybrid Modell von BMW. Im November 2018 wurde mir dieses Fahrzeug für 4 Tage zum Testen für das Energiesparen, von der BMW Niederlassung Mannheim zur Verfügung gestellt.

Im Gegensatz zum Mild-Hybrid ist der BMW 225xe von außen aufladbar und hat daher eine größere elektrische Reichweite. Die Erfahrungen zeigten mir, dass geht auch ganz bequem Zuhause an einer normalen Schukosteckdose für den Haushalt.

Das war für den Start auch gar nicht schlecht und mir entstanden keine Nachteile zu einer Wallbox. Nur wusste ich von den Problemen einer Zulassung noch nichts. Für die Elektromobilität war dies wohl ein Fehlstart. Ein Plug-in Hybrid wäre für den Massenstart bei guter Anwendung wohl ideal.

Dieser Fehlstart hatte mich schon aufgeregt, denn bei einem Plug-in Hybrid wurde viel überlegt.

Erfahrungen mit Plug-in Hybrid

Sorgen mache ich mir, wie das Elektroauto für die Umwelt in die Gänge kommen soll, obwohl es ja keine Gangschaltung hat. Dafür hat zumindest mein Plug-in Hybrid einen Vorteil für den Vogelschutz.

Bei mir kann kein Vogel ein Nest im Auspufftopf bauen, da muss ich mir schon mal keine Sorgen machen, weil mein Plug-in Hybrid spätestens nach 10 Tagen den Motor startet.

Das tut er übrigens auch dann, wenn er zuvor vollgeladen wurde. Da bleibt das ÖL jedenfalls gut vermischt und klumpt nicht, zudem ist ein Ölwechsel auch bei Longlife-Öl nach spätestens 2 Jahren notwendig, da die Molekülketten sonst geschädigt würden und letztlich der Motor darunter leiden würde.

Heute weiß ich jedenfalls warum das so ist. Heute, den 31.05.2020 ist ein Nachtrag zum Startvorgang fällig. Nun weiß ich, warum der automatische Motorstart nach 10 Tagen eingerichtet ist. Da drauf gekommen bin ich durch meinen neuen Rasenmäher.

Es ist übrigens mein erster Benzin Rasenmäher, nachdem ich bis ins 31. Jahr hinein, elektrisch den Rasen gemäht hatte. Ich werde künftig mit einem reinen Mulch Mäher den Rasen mähen. Das finde ich ökologischer.

Bei der Beschreibung meines Mulch Mähers steht auch etwas zur Benzin Verwendung drin und daher weiß ich nun, dass der E10 Sprit nicht länger als 30 Tage stehen soll.

Der zunehmende Bioanteil beim Kraftstoff hat nicht nur die Eigenschaft den Energiegehalt und damit den Verbrauch zu erhöhen, sondern es macht den Sprit gewissermaßen auch verderblich.

Wenn ich den Mäher also 30 Tage nicht betreiben sollte, rät mir die Firma, den Sprit abzulassen. Kein Wunder, dass bei meinem BMW, der sogar für das zukünftige E25 Benzin zugelassen ist, eine vorsorgliche Startprozedur eingeplant werden musste.

Das ist notwendig, damit es keine Verstopfungen im Benzinfluss gibt. Ich habe meinen BMW seit Mitte März 2019 und bis heute noch keinen einzigen Grund zur Klage gefunden. Außer den sich damit erledigte Vogelnest Verhinderung Strategie Verdacht.

Elektromobilität und Albtraum

Zum Träumen habe ich nun eine Geschichte, die sich um die Elektromobilität handelt. Dabei ist je nach Sichtweise der weitere Fortgang zur Elektromobilität ein schöner Traum, (da könnte auch die Regierung dazugehören) oder eben ein Alptraum.

Es kommt halt immer darauf an, wer davon betroffen ist.(das könnte den jeweiligen Anwender betreffen) Wenn es Leute betrifft die mit Enthusiasmus diesen Weg beschreiten, dann könnte schon gelegentlich weiteres eine Bedeutung bekommen.

Zumindest bei mir hat sich die erste Begegnung mit der Elektromobilität, subjektiv wie die Lebenswirkungen von Widerhaken einer Klettband-bremse angefühlt. Wirbelstrombremsen arbeiten da sanfter und greifen bei Bedarf trotzdem.

Wirbelstrombremsen haben ja nur LKWs und Busse. Anders kann ich das mit Worten nicht vermitteln. Die Haftkraft gegen eine Position Veränderung könnte durch dieses Beispiel für den Leser plastisch vorstellbar werden.

Vielleicht ist das von mir erfahrene mit dem E-Kennzeichen für andere hilfreich. Ich lebe in Deutschland, man könnte auch sagen, dem Land der Autobauer. (zumindest würden es die meisten wohl verstehen)

Genauer in Baden-Württemberg, gelegentlich hört man auch davon, dass wir alles können, außer Hochdeutsch. Seit Bertha Benz wurden wir ja bereits zu Standardnutzer eines KFZ statt Pferdewagen in Stadt und Land.

Da fehlt aber noch etwas, ich weiß es erst seit heute. (26.03.2019) Aber ich gehöre auch zu denen, die Hoffnung auf Verbesserung haben und an die selbst reinigenden Kräfte des Fortschrittes glauben.

Elektromobilität und Zulassung

Vielleicht könnte die Personalversammlung des Rhein-Neckar-Kreises am 28.03.2019 schon etwas Gutes in dieser Hinsicht bewirken. Ein Gedanke, dass eine fortschreitende Elektromobilität begünstigt werden könnte, könnte dabei hilfreich sein.

Alleine schon durch wohlwollende Maßnahmen, sofern politisch gewollt und umsetzbar. Das zarte und bereits aufkeimende Pflänzchen "Elektromobilität" sollte jedenfalls nicht durch unbedachte Tritte am Wachstum behindert werden. (jedenfalls nicht in dieser Phase)

Zunächst ist doch jeder neue Mitmacher in der Elektromobilität stolz, das neue Logo E am Kennzeichen mit zu vermarkten. Was hat sich also ergeben? Inspiriert von einem Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes, habe ich mich wegen meinem Euro 5 Diesel, zu einem Kauf eines neuen Autos verleiten lassen.

Das ist allerdings etwas hart ausgedrückt, denn wenn es nicht das Kraftfahrtbundesamt gewesen wäre, dann hätte es sicher irgendeinen anderen Grund zum Triggern in eine neue Bewegung gegeben.

Ich habe mir ganz sicher nicht gewünscht, zum Indikator einer Schief-last Erkennung zu werden. Vielleicht bin ich auch nur das Lackmuspapier, quasi als sichtbarer Nachweis für den Essig, in einer an sich guten Suppe. Wie soll nun der Vogelschutz funktionieren?

Jedenfalls wurde ich mit diesem Schreiben persönlich angesprochen und mir wurden die Schadstoffwerte meiner Region vor Augen geführt. Der Appell richtete sich für eine bessere Luft in unseren Städten und es wurde über die Umtauschaktionen einiger Hersteller gesprochen, zu dem auch mein altes Fahrzeug zählte.

Somit wurde ich also über das beschlossene Konzept der Bundesregierung für die saubere Luft in unseren Städten und die Sicherung der individuellen Mobilität informiert. Ein Schadstoffarmes Auto könnte die Region entlasten.

Ich dachte da an den Plug-in Hybrid, da ich nur kurze Strecken fahre und nicht oft. Dieses Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt hatte ich am 13.12.2018 erhalten und hatte am 17.12.2018 das Fahrzeug mit entsprechenden Nachlässen bestellt.

Die Situation war allerdings, dass es ab September 2018, durch die Umstellung von dem NEFZ (neuer Europäischer Fahrzyklus, der nun veraltet ist) auf WLTP (das ist die neue Weltformel) eine Änderung ergab, die zum Anstieg der Schadstoffwerte führte, da WLTP-Messungen praxisbezogener Werte ergeben.

Somit gab es auch eine Veränderung in der Einstufung des ausgewählten Fahrzeuges. Nun war für diesen Fahrzeugtyp, nur noch eine sehr abgespeckte Ausstattung für den begehrten Erhalt des E-Kennzeichens vorgesehen.

Das führte schließlich für uns zu dem Kompromiss, nicht auf wichtige Bestandteile des Fahrzeuges zu verzichten, dafür aber das angestrebte E-Kennzeichen aufzugeben. Eine Online Reservierung des Wunschkennzeichens hatte ich zu dieser Zeit schon bei der Zulassungsstelle des Rhein-Neckar-Kreis in Wiesloch durchgeführt.

Dafür hatte ich die erste Stelle des Geburtsjahres weggelassen, um den Platz für das E freizuhalten. Also anstatt 1957 nur die 957, weil die 957E ja angedacht war. Das E bedeutet für mich natürlich auch den Anfangsbuchstaben von meinem Nachnamen, was ja auch ganz praktisch ist, sollte ich diesen mal vergessen wegen Alzheimer. (Vornahme ist ja vor der Zahl.

Das Auto wurde also nach unserer Vorstellung gebaut, an den Händler geliefert und vom Händler zugelassen. In dieser Zeit hat sich nun wieder einiges verändert und die Zulassung dieses Fahrzeuges wäre auf Antrag mit einem E-Kennzeichen möglich gewesen.

Das habe ich übrigens erst heute (26.03.2019) auf der Zulassungsstelle in Wiesloch erfahren. Nun ja, Fehler passieren nun mal und sollten korrigierbar sein, dachte ich. Dafür hatte ich auch am Montag, den 25.03.2019, einen Termin Online bei der Zulassungsstelle in Wiesloch für den 26.03.2019 gebucht.

Lustig könnte man nun noch den ersten Teil des Ablaufes benennen. Ich hatte die Reservierung per Mail bestätigt bekommen und die Reservierung Nr. abgeschrieben. Die Nr. lautete 26032019084556 und war für den Termin um 08:45 Uhr am 26.03.2019 bestimmt.

Die Dame am Empfangsschalter hatte diese Nr. von mir vorgelesen bekommen und konnte diese nicht meinem Namen zuordnen. Dieser Termin ist also nicht für mich gültig, sondern für einen anderen Kunden, da der Name nicht identisch war.

Ob das nun durch mein Telefonat vom Vortag etwas zu tun haben könnte, weiß ich nicht. Jedenfalls habe ich schriftlich und telefonisch immer von meinem realen Namen gesprochen!

Es war aber nicht weiter schlimm, da mir die Dame eine Nr. gezogen hatte, die sogar noch vor dem eigentlichen Termin drankommen sollte, was dann auch so war. Ich war ja auch viel zu früh vor dem Termin da. Der Behördenleiter hatte zu dieser Zeit neben der Dame sitzend im Eingangsbereich telefoniert.

Das hatte ich von der Dame erfahren als ich erwähnte, dass ich montags bereits schon angerufen hatte und bei der Zulassungsstelle den Behördenleiter sprechen wollte, der aber erst Dienstag wieder da ist.

Vorangegangen war ein Anruf von mir, bei der mir eine Dame von der Zulassungsstelle Wiesloch, keine genauen Angaben zum Erhalt eines E-Kennzeichens machen konnte. Meine Nummernschilder hatte ich bereits beim Betreten der Zulassungsstelle abgeschraubt und in der Hand, ging dann nach dem Aufruf an den Schalter drei.

Ich begrüßte die Dame und fragte, ob sie schon von dem Vorgang Bescheid wüsste, was sie höflich verneinte. Es gab ein Gespräch über die Zulassung des Fahrzeuges und mein Bedauern, dass ich für mein Auto kein E-Kennzeichen bekommen hatte, obwohl dieses eindeutig die Regeln für diesen Erwerb erfüllt.

Das wurde mir aber erst nach einigen Tagen klar, denn nach der Zulassung des Fahrzeuges am 14.03.2019 hatte ich das Fahrzeug am 18.03.2019 im Autohaus übergeben bekommen.

Zu dieser Zeit hatte das Display im Fahrzeug eine Reichweite von 35 km nach Vollladung angezeigt. (Plug-in Hybrid) Die notwendige Hürde für E-Kennzeichen beträgt aber bei Plug-in Hybrid Fahrzeugen über 40 km.

Nun wurden es aber von Tag zu Tag nach dem laden immer mehr verfügbare km, bis ich am Montag den 25.03.2019 eine Anzeige von 46 km bekommen hatte. (allerdings ohne Heizung obwohl es doch kalt war.

Mein aktueller km Stand ist am 26.03.2019 abends 336 km, die Bilanz der Anzeige liegt bei einem L Benzin (1,00 l/100 km) auf 100 km. Ich fahre halt viel mit Strom und bekomme oft 5 von 5 möglichen Sternen in der Anzeige für die Effizienz.

Dabei hatte ich auch schon eine Autobahnfahrt, die alles andere als Effizient war, da ich die Bremsscheiben mal etwas einschleifen wollte. Sonst fallen mir diese irgendwann noch wegen Korrosion auseinander.

Die Dame hatte beim Betrachten des KFZ-Briefes gelächelt, ob es auch ein Grinsen sein konnte, überlasse ich der Phantasie, weil die Zulassung ja erst vor wenigen Tagen am 14.03.2019 erfolgte. (Heute ist der 26.03.2019)

Die Dame ist sodann von ihrem Platz zu einer Kollegin gegangen, um mit dieser über diesen Fall zu reden, danach wurde noch der Behördenleiter hinzugezogen.

Aufgrund der Eintragungen der EU-Übereinstimmungsbescheinigung des KFZ-Briefes (auch COC genannt) gab es dann auch keine Zweifel mehr an meiner besagten Reichweite, denn die EU-Übereinstimmungsbescheinigung nennt für mein Fahrzeug einmal 41 km (das bezieht sich wohl auf WLTP mit der neuen RDE-Fahrt-Messung und einmal 45 km. (vermutlich auf NEFZ umgerechnet)

Was das genau bedeutet, kann ich allerdings nicht sagen. Der Behördenleiter meinte, wenn das alles korrekt ist, was dasteht, dann können wir das mit dem E-Kennzeichen machen.

Ich fragte noch nach einem Gutschein für die Schilder die ich nun machen lassen müsste, aber die Ironie war wohl nicht erkennbar. Daraufhin sagte der Behördenleiter, die neuen Schilder muss ich selbst bezahlen.

Das konnte ich noch verstehen und auch akzeptieren, da die Zulassungsstelle ja keine Schilder Druckerei enthält. Ich habe also Schilder machen lassen und bin sodann wieder an den Schalter drei.

Die Dame hatte die notwendigen Dinge vorbereitet und mir zunächst lächelnd eine Karte zum Bezahlen der Amtshandlung für den Automaten gegeben. (bitte nichts Böses denken.

Da sagte ich, dass sehe ich nicht ein. Die Nummernschilder habe ich bezahlt, das ist schon ärgerlich, aber jetzt auch noch eine Amtshandlung zu bezahlen, die offensichtlich unnötig wäre, wenn zuvor alles richtig gelaufen wäre. Das kann ich nicht einsehen und bat noch einmal den Behördenleiter zu holen.

Mir wurde vom Behördenleiter erklärt, dass es ein E-Kennzeichen nur auf Antrag gibt, das steht so im Gesetz, zudem wollen viele gar kein E-Kennzeichen haben. Es war somit kein Fehler von der Zulassungsstelle und demzufolge muss ich diese Amtshandlung bezahlen.

Anders wäre es, wenn ich einen Antrag gestellt hätte und die Behörde irrtümlich eine falsche Entscheidung getroffen hätte, aber das ist in meinem Fall nicht gegeben. Der Behördenleiter sagte mir, er kann mir unmöglich die Zahlung erlassen, weil er sich sonst strafbar machen würde.

Mir wurde dann angeboten, den Vorgang zu streichen, wenn ich nicht bezahlen möchte. Da ich aber nun schon die neuen E-Kennzeichen habe machen lassen, (neben der Zulassungsstelle) habe ich die Bezahlung der Amtshandlung durchgeführt um die rechtsgültigen Plaketten zum Nutzen der Kennzeichen zu erhalten.

Was ich mich dazu Frage, wie mit solchen Erfahrungen die Elektromobilität in die Gänge kommen soll. Auf der einen Seite haben die Bundesregierung und die Autobauer ein großes Interesse an einer möglichst umweltverträglichen Lösung und dann werden kaufbereite Kunden mit solchen, für mich unverständlichen, Abläufen konfrontiert.

Elektromobilität in Umweltzone

Der Knaller könnte aber nun noch in der Zukunft liegen. Ich stelle mir da gerade das Einfahren in die Umweltzone einer Stadt vor. Natürlich mit meinem Fahrzeug und dessen neuen E-Kennzeichen. Da dürfte bei deutscher Gründlichkeit (so wie ich sie kenne) die grüne Euro 4 Plakette nun ungültig sein, denn diese enthält ja logischer Weise zwar die gleiche Ablauffolge des Kennzeichens, aber ohne das E am Schluss.

Ich hatte ja wie bereits erwähnt, die Jahreszahl um eine Stelle vorausschauend gekürzt, damit ein E reinpassen kann. Vermutlich müsste ich jetzt noch eine neue Plakette mit korrekter Bezeichnung kaufen, aber das bekomme ich dann vermutlich wieder mit einem Lächeln im Gesicht mitgeteilt, wenn es dazu kommen sollte.

Vom Behördenleiter habe ich dazu jedenfalls keine Informationen bekommen, was ich mir eigentlich gewünscht hätte, wenn ich mit meiner These richtig liegen sollte. Von der Dame übrigens auch nicht! Vielleicht wollte man mir zu diesem Zeitpunkt nicht noch mehr zumuten, was ja auch ganz nette Züge enthält.

Ich habe also nicht gefragt, dann wurde dazu auch nichts gesagt, ich muss als Kunde kein König sein, aber moralisch finde ich solche Handlungen klein

Ich frage mich lediglich nur, warum der Kunde (Antragsteller) nicht über die Möglichkeiten des Tellerrandes hinaus aufgeklärt wird. Ist denn der Blickwinkel so beschränkt, wie der Blick durch die Klopapierrolle? Wäre dann der Alltag wirklich so düster, wenn man nichts mehr zu lachen hätte?

Wenn es also zum Knaller kommen sollte, dann werde ich dazu noch einmal etwas schreiben, ansonsten denke ich darüber nach, meine Website nicht weiter fortzuführen. Diese Welt kann ich nicht verbessern und dem Einzelnen vermutlich nicht wirklich helfen. Da bleibt nur das Hoffen, das es möglichst viele schaffen, nicht unter die Räder zu kommen.

Wenn ich heute (zwei Nächte darüber geschlafen) noch an den Ärger denke, der es eigentlich nicht wert war und mir vielleicht sogar Herzrhythmusstörungen hätte verursachen können, dann frage ich mich, ob ein Behördenleiter nicht auch eine gewisse Handlungstoleranz hat.

Es ist doch fast unvorstellbar, dass Paragrafen vordergründig vor menschlicher Logik stehen. Jedenfalls hat sogar ein Polizist einen Handlungsspielraum, der in der Regel sehr vernünftig eingesetzt wird.

Würde ich in irgendeiner Bananenrepublik leben, dann käme mir sogar der Gedanke, dass es sich sowohl für die Schilder Macher als auch für die Behörde lohnen könnte, aber in Deutschland ist es für mich bis jetzt noch undenkbar.

Förderung der Elektromobilität

Die Förderung von Labels fände ich bei der Vermarktung der Elektromobilität hilfreich. So etwas wäre einem Erfrischungsgetränkehersteller nicht passiert, wenn dieser Elektroautos auf den Markt hätte bringen wollen.

Wenn ich aus heutiger Sicht (18.04.2019) noch einmal über den ganzen Ablauf nachdenke dann frage ich mich, wieso man nicht konsequent von der Politik die Label für die Elektromobilität unterstützt.

Bei jeder Vermarktung ist doch das Label der eigentliche Auslöser für die Eigendynamik, natürlich erst ab einer gewissen Verbreitung. Wenn die Verbreitung aber solche Schwierigkeiten enthält, dann macht das wohl keinen Sinn.

Bei einem Bezug von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu Coca-Cola, wird das vielleicht besser erkennbar. Die sich bereits etablierte Marke Coca-Cola hätte sich ohne eine wirksame Label Verbreitung vom Konkurrenten Red Bull, wohl nur schwer Marktanteile für ein weiteres Erfrischungsgetränk abnehmen lassen.

Zumindest wenn anstatt des Red Bull Logos auf der Dose nur das Wort Erfrischungsgetränk stehen würde. So kann man es nun auch beim Automobil mit Verbrennungsmotor sehen, der Verbrennungsmotor hat sich etabliert und wenn man da etwas dagegensetzen will (also Marktanteile verschieben will) dann muss man etwas tun, was dazu führen kann.

Wenn also ein Auto mit Kennzeichen die eigentliche Wiedererkennung für ein KFZ ist und der Inhalt (Elektromotor) nicht nennenswert bleibt, dann hat das Programm keinen anzustrebenden Inhalt. Der Konsument will sich mit seinem Tun in Szene setzen.

Ob er das nun mit dem Erfrischungsgetränk und dem entsprechenden Logo auf seine Weise macht, oder mit dem eigentlich Unnötigen aber möglichen E-Kennzeichen, ist dasselbe. Das Besondere ist entscheidend, es kommt auf das WIE an und dann machen wir mit.

Noch einen kleinen Trost an die reinen Stromer unter euch, denen ein E-Kennzeichen auf einem Plug-in Hybrid nicht gefällt. Ich fahre alles im Nahbereich elektrisch, sofern die 10 Tage motorloser Betrieb noch nicht erreicht sind.

Den Benzinmotor verwende ich nur, wenn ich größere Strecken damit fahre, zudem hilft das dabei, dass der Auspuff nicht rostet. Das der Motor nicht korrodiert, die Einspritzdüsen nicht verkleben und die mit Benzindämpfen angereicherte Luft im Überdruckbenzintank den Aktivkohlefilter nicht überstrapazieren, dafür sorgt bei mir die Startautomatik des Benzinmotors.

Zudem blockiere ich auch keine öffentlichen Stromtankstellen, damit die E-Mobile (ich habe ja nur ein Plug-in) nicht von mir behindert werden. Für mich passt das genau zu meinem Streckenprofil und ich glaube auch, dass es für sehr viele passen könnte.

Ganz nebenbei schafft es ein Plug-in Hybrid auch, (wie jedes Elektromobil) dass sich das Bewusstsein zum Energieverbrauch anpasst, im Sinne von bewussterem Umgang mit dem Gaspedal.

Auch das ausrollen lassen und Rekuperieren (Energierückgewinnung) ist eine neue Erfahrung, die Freude machen kann. (wenn man kein notorischer Raser ist) Ein Plug-in Hybrid wäre bestimmt gut fürs Ländle.

Ich bin nun kein Grüner, aber als Gedankenmodell für die Grünen die im Landtag von Baden-Württemberg die Mehrheit haben, könnte das ja mal ein Ansatz sein. Jedenfalls würde man mit Plug-in Hybridfahrzeugen die deutsche Autoindustrie nicht schädigen.

Mit Plug-in dafür die Hochtechnologie fördern, die Umwelt mit weniger Abgase und Feinstaub belasten (da beim Rekuperieren keine Bremsbeläge abgenutzt werden) und unter diesem Aspekt wäre es ja ein Gedankenmodell für eine erweiterte Umweltverträglichkeit. Was meine ich nun mit der erweiterten Umweltverträglichkeit.

Es geht nicht nur um die Pflanzen und die Tiere, der Mensch braucht auch sein Pläsier


Nach bekanntwerden von Unrecht handle ich unverzüglich



Website ohne Tracking Tools
Website nur mit technischen Cookies
bei externen Links habe ich keinen Einfluss!


Datenschutz - Impressum